Das konnte doch keiner ahnen…!
Wir haben zu lange gewartet. Ich weiß nicht, wann mein Vater wieder in einem Zustand ist, in dem wir ihn selbst fragen können, was er möchte. Aber das konnte doch keiner ahnen, dass er quasi über Nacht ins Krankenhaus kommt!
Jederzeit können unsere Lieben vorübergehend oder dauerhaft daran gehindert sein, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wer tut es dann? Wer spricht mit Ärzten oder beantragt Sozialleistungen? Der Ehegatte, die Kinder? Niemand kann dies ohne Vollmacht erledigen! Wir in der BISS haben jahrelange Erfahrungen mit diesen Abläufen. Wir beraten Sie, lange bevor Sie sich mit Begriffen wie „vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen von Betreuerhandlungen“ befassen müssen – z.B., wenn Sie den Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit vor sich liegen haben.
Wenn sich Fragen zur Finanzierung häuslicher Pflege oder zur Aufnahme in ein Seniorenheim ergeben. Stellen Sie die wichtigen Fragen jetzt, denn dann können Sie später entscheiden und handeln.